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BGH, 10.02.1956 - I ZR 67/54 |
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- BGH, 15.11.1955 - I ZR 169/54
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Auszug aus BGH, 10.02.1956 - I ZR 67/54
Bei dieser Sachlage besteht das Verdienst des Erfinders des Streitpatents darin, daß er als erster die funktionelle Bedeutung der in den Vorveröffentlichungen als technisch möglich ausgewiesenen Verlagerung des gesamten Verschlußgetriebes auf die den Vorhangwalzen parallele Kameraseite - unter Mitverwendung des durch die Verlängerung der Vorhangseiten begrenzten Raumes über dem Vorhang - für die Aufgabe des Streitpatents erkannt und diese Erkenntnis folgerichtig bei der Konstruktion seiner Kamera durchgeführt hat (vgl. dazu auch das Urteil des erkennenden Senats vom 15. November 1955 - I ZR 169/54).